Warum wir Freibeträge aktiver nutzen müssen
In meiner täglichen Arbeit stelle ich immer wieder fest, dass viele Geschäftspartner die tatsächliche Entwicklung im Erbschaftsteuerrecht unterschätzen. Es gab keine spektakuläre Gesetzesverschärfung. Keine offensichtliche Anhebung der Steuersätze. Und dennoch steigt die steuerliche Belastung bei Immobilienübertragungen spürbar an.
Der persönliche Freibetrag für Kinder beträgt seit 2009 unverändert 400.000 Euro. Auf den ersten Blick wirkt dieser Betrag weiterhin großzügig. Betrachtet man jedoch die wirtschaftliche Realität, ergibt sich ein anderes Bild. Die Inflation der vergangenen Jahre hat die Kaufkraft dieses Freibetrags deutlich reduziert. Inflationsbereinigt müsste er heute deutlich über 500.000 Euro liegen, um das Niveau von 2009 zu erreichen.
Parallel dazu haben sich die Immobilienpreise – insbesondere in Ballungsräumen wie Berlin – massiv erhöht. Eine 80-Quadratmeter-Wohnung kostete im Jahr 2005 durchschnittlich rund 120.000 Euro. Eine vergleichbare Wohnung liegt heute bei etwa 416.000 Euro. Während damals keine Erbschaftsteuer anfiel, entsteht heute bei identischer Immobilie ein steuerpflichtiger Erwerb von 16.000 Euro und damit eine Steuerbelastung von 1.120 Euro.
Es handelt sich um dieselbe Wohnungsgröße, dieselbe Steuerklasse, denselben Freibetrag. Und doch fällt erstmals Steuer an. Das ist keine bewusste Steuererhöhung durch den Gesetzgeber. Es ist eine strukturelle Mehrbelastung durch starre Freibeträge bei gleichzeitig steigenden Vermögenswerten. Ökonomisch betrachtet erleben wir hier eine Form der kalten Progression im Vermögensbereich.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich: Die entscheidende Frage ist nicht, ob Freibeträge formal gesenkt wurden. Entscheidend ist, ob sie noch ausreichend wirken. Und genau hier entsteht Handlungsbedarf. Die persönlichen Freibeträge stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Wer frühzeitig gestaltet, kann Vermögen schrittweise übertragen und mehrere Freibetragszyklen nutzen. Gerade bei Immobilien lassen sich durch Nießbrauchsgestaltungen, Vorbehaltsrechte oder abgestufte Übertragungen erhebliche steuerliche Effekte erzielen, ohne die wirtschaftliche Kontrolle vollständig aufzugeben.
Ich erlebe häufig, dass Vermögensinhaber zu lange abwarten – in der Annahme, das Thema betreffe sie noch nicht oder es bestehe kein unmittelbarer Handlungsdruck. Tatsächlich aber verschenkt man mit jedem ungenutzten Zehnjahreszeitraum Gestaltungspotenzial.
Insbesondere in Großstädten sind viele klassische „Durchschnittsimmobilien“ inzwischen im Bereich der steuerlichen Relevanz angekommen. Wer hier nicht aktiv plant, überlässt die Steuerwirkung allein der Wertentwicklung des Marktes. Nachfolgeplanung ist keine Frage des Alters. Sie ist eine strategische Entscheidung. Und sie beginnt mit der konsequenten Nutzung der bestehenden Freibeträge.





