Haltefristen und Verschonung bei der Unternehmensübertragung – was wirklich zählt
Wer ein Familienunternehmen oder eine wesentliche Beteiligung an die nächste Generation überträgt, will möglichst 85 % oder sogar 100 % Erbschaft- und Schenkungsteuer sparen. Das ist gesetzlich möglich – aber nur, wenn alle Haltefristen und Verschonungsbedingungen haargenau eingehalten werden. Ein einziger Tag zu früh verkauft, ein Prozentpunkt zu wenig Lohnsumme oder ein schlecht getimter Immobilienkauf können die komplette Steuerbefreiung kosten.
Dieser Beitrag erklärt Ihnen übersichtlich und ohne Tabellen-Chaos, wie es wirklich funktioniert, wo die größten Fallen lauern und wie Sie sie sicher umschiffen.
1. Die zwei Verschonungsstufen – ganz einfach erklärt
Regelverschonung (§ 13a Abs. 1–9 ErbStG)
- 85 % Steuerbefreiung
- Haltefrist: 5 Jahre
- Verwaltungsvermögen: maximal 50 %
- Lohnsummenregel: gestaffelt nach Anzahl der Beschäftigten
- bis 5 Mitarbeiter: keine Mindestlohnsumme
- 6–10 Mitarbeiter: 250 %
- 11–15 Mitarbeiter: 300 %
- ab 16 Mitarbeiter: 400 %
Ideal für kleine und mittlere Familienunternehmen.
Optionsverschonung (§ 13a Abs. 10 i. V. m. § 13c ErbStG)
- 100 % Steuerbefreiung
- Haltefrist: 7 Jahre
- Verwaltungsvermögen: maximal 20 %
- Lohnsummenregel: deutlich strenger
- 6–10 Mitarbeiter: 500 %
- 11–15 Mitarbeiter: 565 %
- ab 16 Mitarbeiter: 700 %
Achtung: Die Wahl der 100 %-Variante ist unwiderruflich. Ein späterer Rückfall auf 85 % ist ausgeschlossen.
2. Die wichtigsten Fristen im Überblick
Fortführungsfrist und Behaltensfrist der Anteile
5 Jahre (Regelverschonung) bzw. 7 Jahre (Optionsverschonung) ab dem Tag der Steuerentstehung (§ 9 ErbStG).
Verstoß → komplette Nachversteuerung des gesamten begünstigten Vermögens.
Lohnsummenfrist
Ebenfalls 5 bzw. 7 Jahre. Die Ausgangslohnsumme wird aus dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre vor der Übertragung gebildet.
Unterschreitung → prozentualer oder kompletter Wegfall der Verschonung.
Verwaltungsvermögen-Test („junges Verwaltungsvermögen")
2 Jahre vor + die gesamte 5-/7-jährige Haltefrist danach.
Alles, was in diesem Zeitraum als Verwaltungsvermögen hinzukommt (z. B. neu gekaufte Immobilie), ist immer voll steuerpflichtig.
Alle Fristen laufen unabhängig voneinander – ein Verstoß gegen nur eine einzige Frist reicht, und die gesamte Verschonung ist weg.
3. Die fünf größten praktischen Fallen – und wie Sie sie vermeiden
Falle 1: Verkauf eines Standortes oder einer Abteilung zu früh
Vorab genau prüfen, ob es sich um einen begünstigten Teilbetrieb handelt. Bei Reinvestition innerhalb von 6 Monaten bleibt die Verschonung oft erhalten (§ 13a Abs. 6 Satz 3).
Falle 2: Lohnsumme rutscht durch Kurzarbeit, Krankheit oder Altersteilzeit ab
Mindestens 120–150 % Puffer aufbauen, Abfindungen vorziehen, Leiharbeit oder Zeitarbeit gezielt einsetzen.
Falle 3: Der Erbe stirbt selbst während der laufenden Frist (Kettenübertragung)
Testament mit Vorerbe/Nacherbe oder Nießbrauchsvorbehalt für die Eltern gestalten – so beginnt die Frist nicht neu.
Falle 4: Immobilienkauf kurz vor oder während der Frist
Besser erst nach der Schenkung kaufen oder in einer separaten Gesellschaft halten.
Falle 5: Umwandlung (z. B. in eine GmbH & Co. KG) während der Frist
Vorab prüfen, ob Verbundvermögen erhalten bleibt (§ 13b Abs. 9). Oft unkritisch, aber nur mit sauberer Dokumentation.
4. Sechs praxistaugliche Strategien für maximale Sicherheit
- Schon im Schenkungsvertrag eindeutig festhalten, ob 85 % oder die unwiderrufliche 100 %-Option gewünscht wird.
- Lohnsummen-Puffer von mindestens 120–150 % aufbauen – Heritaxa warnt Sie frühzeitig, wenn der Puffer schrumpft.
- Testament und Gesellschaftsvertrag mit cleveren Schutzklauseln versehen (Vorerbe/Nacherbe oder Nießbrauch bei Tod des Erben).
- Reines Verwaltungsvermögen (Immobilien, Wertpapiere) vorher ausgliedern – nur das operative Kerngeschäft bleibt in der begünstigten Gesellschaft.
- Vor jeder größeren Transaktion (Verkauf, Umwandlung, Entnahme) die Vorabanzeige nach § 13a Abs. 7 ErbStG machen – das schafft Rechtsklarheit und verhindert böse Überraschungen.
- Kontinuierliche Übersicht führen – Heritaxa zeigt Ihnen jederzeit exakt, wo Sie stehen: laufende Fristen, aktueller Lohnsummenstand, Verwaltungsvermögensquote und nächste 10-Jahres-Schenkung.
Was Heritaxa genau möglich macht
- Glasklare Übersicht über alle Fristen und Stichtage
- Automatische Lohnsummen- und Verwaltungsvermögens-Berechnung (inkl. gestaffelter Prozentsätze)
- Zentraler Dokumenten-Safe für Verträge und Bescheide
- Erinnerung an die nächste 10-Jahres-Schenkung für weitere Freibeträge
5. Fazit
Die Unternehmensverschonung ist einer der wertvollsten Steuervorteile Deutschlands – aber sie hängt an extrem scharfen Fristen und Bedingungen. Wer hier nicht millimetergenau plant, verspielt leicht mehrere Millionen Euro Steuerersparnis und manchmal sogar das gesamte Lebenswerk.
Mit systematischer Vorbereitung und permanenter Überwachung lässt sich dieses Risiko jedoch auf nahezu null reduzieren. Genau dafür gibt es Heritaxa.
Gesetzesfundstellen (Stand November 2025)
- § 13a ErbStG – Regelverschonung
- § 13a Abs. 10 i. V. m. § 13c ErbStG – Optionsverschonung 100 % (unwiderruflich)
- § 13a Abs. 3 ErbStG – Gestaffelte Lohnsummenregel
- § 13a Abs. 6 ErbStG – Behaltens-/Fortführungsfrist und Reinvestition
- § 13a Abs. 7 ErbStG – Vorabanzeige
- § 13b Abs. 5 ErbStG – Junges Verwaltungsvermögen
- § 13b Abs. 9 ErbStG – Verbundvermögen bei Umstrukturierungen





